Kosten für Arbeitssuchende

Bewerber die mindestens 6 Wochen arbeitslos sind und Arbeitslosengeld 1 beziehen, erhalten einen Vermittlungs- gutschein von der Bundesagentur für Arbeit. Die Ver- mittlung wird bei Erfolg über die Bundesagentur für Arbeit abgerechnet.

Wenn auf unserer Homepage oder in der Zeitung Stellen "ohne Vermittlungsgutschein" ausgeschrieben sind, übernimmt der Arbeitgeber die Vermittlungsgebühr. Hier ist eine Vermittlung für den Arbeitssuchenden kostenlos.

Bewerber die keinen Vermittlungsgutschein haben können auch einen Selbstzahlervertrag abschließen. Hier betragen die Kosten 500 € bei Vermittlung und noch einmal 500 € nach einer Beschäftigung von 6 Monaten.

Kosten für Arbeitgeber

Eine Vermittlung von Bewerbern mit Vermittlungsgutschein oder von Bewerbern, die einen Selbstzahlervertrag abgeschlossen haben, ist kostenlos.

Durch den Fachkräftemangel gibt es nicht in allen Bereichen Bewerber aus dem Arbeitslosenbereich. Hier suchen wir Bewerber die berufstätig sind. Für die Vermittlung eines Bewerbers ohne Vermittlungsgutschein oder Selbstzahlvertrag erheben wir eine Vermittlungsprovision in Höhe von 1750 €.



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